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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Juli 2007)


   1. Allgemeines

Die Aufgabe der "Creaktor", Schule für AV-Recording besteht darin, musikalisch7technische   Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für die Produktion von Musik oder Videos heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf eine Ausbildung in medialen Berufen vorzubereiten.
Ziel der AV-technischen – pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen, neben der Vermittlung der technischen Hintergründe, Verständnis für Musik, Film und Kunst zu wecken.


   2. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der "Creaktor", Schule für AV-Recording und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
Während der Geschäftszeiten der Schule liegen die AGB im Büro der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.


   3. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.
Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.


   4. Schuljahr/Ferien – und Feiertage

Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
Erstes Semester: 01. August bis 31. Januar
Zweites Semester: 01. Februar bis 31. Juli
Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.


   5. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte

Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Wettersteinstr. 6 in 76228 Karlsruhe..
Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle, in Zweigstellen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie anderen geeigneten Räumen statt.


   6. Unterrichts-/Kurs-/Projektaufnahme

Anmeldungen können schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule, per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht.
Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Im Unterschied zum Unterricht erfolgt bei der Kursteilnahme eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung nur, wenn der Kurs ausfallen sollte oder Termin- bzw. Ortsveränderungen notwendig sind.


   7. Laufzeit des Vertrages

Der Unterrichtsvertrag in AV-Recording wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
Schnupperkurse oder spezielle Seminare enden mit dem angegeben Kursende ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag für Kurse/Projekte wird für die jeweilige Kurs-/Projektdauer abgeschlossen.


   8. Probezeiten

Die Mindestlaufzeit für abgeschlossene Verträge in AV-Recording beträgt 6 Monate. Eine Abmeldung vom Unterricht innerhalb dieser Zeit ist zum  Monatsende des 6. Monats unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen möglich.
Bei Kursen gilt die Gesamtdauer des Kurses / Seminars als entgeltpflichtige Zeit.


   9. Umfang der Unterrichtsleistungen

Die Kurse für Audio und Video Recording sind in 4 Level unterteilt:
1. PRODUCER (Level 1 und 2) und
2. ADVANCED PRODUCER (Level 3 und 4)
Die PRODUCER-Kurse finden 14tägig je 90 min. lang statt und kosten
monatlich 65,00 EUR pro Teilnehmer
Die ADVANCED PRODUCER-Kurse finden ebenfalls 14tägig je 90 min. lang statt und kosten
monatlich 75,00 EUR pro Teilnehmer.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit 35,00 EUR berechnet  (jeweils am Ende eines Levels,
also normalerweise 4x für alle Level bis zur vollen Zertifikatsreife).
Mit dem ersten Monatsbeitrag wird auch eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 EUR fällig.
Alle Kursteilnehmer erhalten einen Mitgliedsausweis.
Monatsbeiträge werden zu Monatsbeginn fällig und beziehen sich auf einen monatlich zu zahlenden Anteil des gesamten Semsterbeitrags.
Die Unterrichtszeiten entsprechen den Schul- und Ferienzeiten des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dazu gehört auch die unentgeltliche Mitwirkung an Veranstaltungen der "Creaktor", Schule für AV-Recording.
Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.

Öffentliche Auftritte als Schüler der "Creaktor", Schule für AV-Recording sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der "Creaktor", Schule für AV-Recording belegten Fächern bedürfen der Genehmigung der zuständigen Lehrkraft bzw. des Schulleiters.
Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Hard- und Software, Literatur) hat der Schüler Sorge zu tragen. Die Schule unterstützt die Schüler hierbei mit Sammelbestellungen und vergünstigten Angeboten einzelner Geschäftspartner. Dabei bleibt die Schule vertragsungebunden gegenüber einzelnen Firmen und Marken.


  10. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate

Zum Schluss eines Levels bzw. beim Ausscheiden wird jedem Schüler die Teilnahme und sein derzeitiger Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich bestätigt.
Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.


  11. Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung.
Alle Entgelte sind Jahresentgelte. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig und setzen sich zusammen aus:

1. einem einmaligem Aufnahme-Entgelt
2. den Jahresentgelten für den Unterricht in den gewählten Fächern bzw. dem Kurs/Projektentgelt und
3. gegebenenfalls aus den Jahresentgelten für die Überlassung eines schuleigenen Gerätes oder Software.

Verändert sich während des Schuljahres die Teilnehmerzahl beim Paar/Gruppen-unterricht, so dass die Entgelthöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von SchülerInnen nicht wieder hergestellt werden, so ist ab Beginn des nächsten Schulhalbjahres das Entgelt zu zahlen, das sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.

Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder das er dem Unterricht fernbleibt.

Für die Teilnahme an Projekten und Kursen wird kein Aufnahme-Entgelt erhoben.

Das Aufnahme-Entgelt ist unabhängig von einer vorangegangenen Teilnahme an einem Kurs/Projekt bzw. neuem Unterrichtsfach zu entrichten.

Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz erhoben. Darüber hinaus werden Mahnkosten von zur Zeit 10,00 € berechnet.
Bei dreimaligen Zahlungsverzug und erfolglosen Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt. Ein Unterrichtsausschluss ist bis zum vollständigen Erhalt des geschuldeten Betrages möglich.


  12. Zuschläge/ Erstattungen

Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.


  13. Ermäßigungen

Ermäßigungen werden entsprechend den Voraussetzungen der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Kurse zur AV-Recording Ausbildung gewährt.
Für einmalige Aufnahme-Entgelte, Nutzungsentgelte für Geräte/Software, Projekte sowie Ergänzungsfächer werden keine Ermäßigungen gewährt.


  14. Beendigung des Unterrichts-/ Kurs-/ Projektvertrages

Jede Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die "Creaktor", Schule für AV-Recording bedarf der Schriftform; es gilt stets eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum 31. Juli. oder zum 31. Januar, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Bei Teilnahme an Projekten und Kursen ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig.Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt.
Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen.
Wichtige Gründe liegen für die "Creaktor", Schule für AV-Recording insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in mehrmaligem unentschuldigten Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann der Schulleiter den Unterrichtsvertrag kündigen.


  15. Mietgeräte

Soweit entsprechende Aufnahmegeräte, Zubehör oder Software im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein Nutzungsentgelt, das in der Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der "Creaktor", Schule für AV-Recording ausgegeben werden. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird jeweils für 6 Monate abgeschlossen
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Aufnahmegerätes, Zubehör oder Software besteht nicht.
Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Aufnahmegerät, Zubehör oder Software  bzw. bei dessen Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind.
Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine technische Geräte-versicherung abzuschließen.
Den Schülern ist es nicht gestattet überlassene Aufnahmegeräte, Zubehör oder Software an Dritte weiterzugeben.


  16. Haftung

Die "Creaktor", Schule für AV-Recording haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der "Creaktor", Schule für AV-Recording handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügten Schäden.


  17. Hausordnung

Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.


  18. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der "Creaktor", Schule für AV-Recording gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.


  19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Karlsruhe.